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Eine Quarzuhr aus einer Erbschaft


Wenn man einen Todesfall in der Familie zu beklagen hat, ist die Erbschaft das Letzte, an was man denken muss. Sicherlich wird man bei der Regelung der Beerdigung ab und an einen gestressten Blick zur Quarzuhr am Handgelenk werfen, bis alle Termine und Formalitäten erledigt sind. Hat man die erste Trauer überwunden, muss man sich dennoch um den Nachlass des Verstorbenen kümmern, eventuell den Haushalt auflösen und alle anderen Dinge erledigen, wie etwa Versicherungen kündigen.

Im Nachlass manches Verstorbenen finden sich einige Wertsachen, die – wenn es nicht testamentarisch festgelegt ist – unter den Hinterbliebenen aufgeteilt werden. Dabei wird auch die eine oder andere Quarzuhr auftauchen, die nicht unbedingt von hohem materiellem Wert sein muss, um ein begehrtes Erbstück zu sein. So wünscht sich einer der Hinterbliebenen die Quarzuhr aus dem Wohnzimmer, ein alter Regulator mit Glockenspiel, um eine stetige Erinnerung an den Verstorbenen zu besitzen.

Auch als Armbanduhr kann sich eine Quarzuhr in der Hinterlassenschaft befinden. Sicherlich muss auch diese nicht von einer bestimmten Marke sein, um für die Hinterbliebenen zum ideellen Schatz zu werden. Diese Uhr hat der Verschiedene bestimmt oft getragen – einige Erinnerungen hängen an dieser Uhr. Auch wenn man sie als Erbe nicht unbedingt tragen muss, stellt diese Quarzuhr doch einen hohen Wert für den neuen Besitzer dar.

Sogar der Wecker des Verstorbenen – ebenfalls eine Quarzuhr – wird jemanden finden, der sich beim Blick auf diese Uhr an den lieben Vater, Onkel oder anderen lieben Menschen erinnert, und den Wecker deswegen gerne besitzen möchte. Man sollte beim Aufteilen der Erbstücke jedoch stets bedenken, dass es bestimmt nicht im Sinne des Verstorbenen war, dass sich die Hinterbliebenen um eine Quarzuhr als Erinnerungsstück streiten – deswegen muss man manchmal einfach Kompromisse eingehen.

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